Nachhaltigkeit ESG Taxonomie

Sind Sie von Nachhaltigkeitsthemen, ESG oder Taxonomie betroffen?

Wir nehmen Ihnen die Berührungsängste vor diesen Themen und zeigen Ihnen einen Weg durch das Dickicht.

Wir helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen, vor Sanktionen und Reputationsverlust verschont zu bleiben.

Nachhaltigkeit und Lieferkette:

Compliance wird für Unternehmen immer bedeutender. Der Grund sind ständig wachsende staatliche Anforderungen an Unternehmen und Unternehmer.

Dies zeigt sich unter anderem in dem verabschiedeten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Dieses fordert von Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten ab 01.01.2023 und für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ab 01.01.2024 die Einhaltung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorschriften in der gesamten Lieferkette.

Zudem kommt erschwerend hinzu, dass die betroffenen Unternehmen in der Lieferkette ihre Zulieferer und Lieferanten diesbezüglich kontrollieren und überprüfen müssen. Diese Anforderung kann mit einem auf das Thema Nachhaltigkeit bezogenen Compliance Management System erfüllt werden.

Das bedeutet, auch wenn Sie ein Unternehmen leiten, das nicht direkt in den Anwendungsbereich der LkSG fallen sollte, müssen Sie sich zwingend mit den Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der Lieferkette beschäftigen, da Sie möglicherweise durch Großkunden indirekt tangiert sind.

Die geforderte Nachhaltigkeit im Rahmen des LkSG erzeugt zudem die Notwendigkeit einer regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichtserstattung, welche sowohl an das BAFA zu schicken ist, als auch für sieben Jahre auf der Firmenhomepage der betroffenen Unternehmung zu veröffentlichen ist. Zudem erfordert die Nachhaltigkeit im Rahmen des LkSG die Existenz eines sogenannten Menschenrechtsbeauftragten im Unternehmen.

ESG:

Im Rahmen der Betrachtung der Nachhaltigkeit kommt man an den 17 Nachhaltigkeitszielen (ESG-Kriterien) der UN nicht vorbei. Anhand dieser wird definiert, ob ein Unternehmen als (partiell) nachhaltig angesehen werden kann. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn das relevante Unternehmen eigene Finanzinstrumente, wie Aktien und Unternehmensanleihen am Markt emittiert hat. Durch die Darlegung der Nachhaltigkeit seitens des relevanten Unternehmens kann eine Unternehmensanleihe dann als sogenannter "Green Bond" klassifiziert werden, was die Aufnahme in nachhaltigen Fonds erst ermöglicht.

Taxonomie:

Unternehmen, die sich nicht am Kapitalmarkt refinanzieren, sind in der Regel auf Darlehen von Banken angewiesen. Die allermeisten Banken differenzieren bereits schon heute zwischen Darlehen für nachhaltige und nicht nachhaltige Investitionen. Kann ein Unternehmen durch die Existenz eines Nachhaltigkeits-Compliance darlegen, dass es nachhaltig agiert und wirtschaftet, wird es für das bei der Bank angefragte Darlehen einen niedrigeren Zinssatz erhalten, als ein nicht als nachhaltig eingestuftes Unternehmen.

Beratung in allen Bereichen des Unternehmens-Compliance

Nachhaltigkeit und Lieferkette:

Wir beraten und begleiten Sie hinsichtlich der Konzeption, des Aufbaus, der Einführung, der Pflege sowie der Optimierung Ihres Nachhaltigkeits-Compliance im Rahmen des LkSG.

Zudem bieten wir Ihnen Pre-Audits an und begleiten sie auf dem Weg bis hin zur Zertifikatsreife durch einen externen Auditor.

ESG:

Durch unser einzigartiges Know-How des Kapitalmarkt- und Industrie-Compliance, kennen wir die relevanten Fallstricke hinsichtlich ESG und können Sie hinsichtlich der Finanzierung am Kapitalmarkt begleiten und beraten.

Taxonomie:

Durch unsere Beratung zum Thema Nachhaltigkeit und Lieferkette, versetzen wir Sie und Ihr Unternehmen in die Lage, bares Geld zu sparen. Geringere Zinssätze für Kredite für nachhaltige Unternehmen und Investitionen können zudem dazu beitragen, dass Sie gegenüber Wettbewerbern sowohl einen wirtschaftlichen als auch reputativen Vorteil erlangen.